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300 Euro brutto Wem bleibt wie viel von der Energiepauschale?

Auch Gutverdiener dürfen die geplante Energiepauschale von 300 Euro einstreichen. Allerdings holt sich der Staat über die Einkommensteuer einen Teil des Zuschusses zurück. Nur manche Beschäftigten profitieren voll.
17-Milliarden-Hilfe: Finanzminister Christian Lindner am Freitag im Bundestag

17-Milliarden-Hilfe: Finanzminister Christian Lindner am Freitag im Bundestag

Foto: Fabian Sommer / dpa

Von den geplanten 300 Euro Energiepreispauschale werden bei manchen Spitzenverdienern nach Berechnung des Steuerzahlerbunds nur rund 180 Euro übrig bleiben. Wer wegen seines hohen Einkommens den Reichensteuersatz von 45 Prozent bezahlt, bekommt noch weniger raus, wie der Verband für die Deutsche Presse-Agentur errechnete. Nur Arbeitnehmer, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag von rund 10.000 Euro bleiben, profitieren von dem vollen Betrag. Minijobber, die nicht steuerpflichtig sind, gehen allerdings wohl leer aus.

»Eine wirkliche Entlastung wäre es übrigens gewesen, wenn die Energiepreis-Pauschale steuerfrei wäre«, betonte der Präsident des Steuerzahlerbunds, Reiner Holznagel. Hier habe die Ampelregierung mit ihrer Kommunikation falsche Erwartungen geweckt. »Auch Rentner und Selbstständige erhalten keinen wirklichen Zuschuss«, kritisierte Holznagel.

Zuvor hatte schon der CDU-Politiker Jens Spahn von einer »ziemlichen Mogelpackung« gesprochen und noch ungünstigere Zahlen als der Steuerzahlerbund genannt. Er kam »grob gerechnet« auf 159 Euro netto, die einem Single mit 3500 Euro Bruttoeinkommen blieben. Diese Person würde nach Zahlen des Instituts der deutschen Wirtschaft  zu den reichsten 30 Prozent unter Alleinlebenden zählen.

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Allerdings ist die Steuerpflicht Absicht. Die Koalition will dadurch erreichen, dass Besserverdienende weniger stark unterstützt werden als Menschen mit niedrigen Einkommen, die Hilfe bei den Energiekosten eher benötigen. Die SPD hatte ein Mobilitätsgeld  vorgeschlagen, das sich in Stufen nach dem Einkommen gerichtet hätte und für Einkommensbezieher ab 4000 Euro brutto ganz ausgefallen wäre. Den gefundenen Kompromiss bewerteten Ökonomen wie der Steuerexperte Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung als »gutes und schnell umsetzbares Konzept«. Laut Bach dürfte die Energiepauschale den Staat netto rund acht Milliarden Euro kosten.

Dies sei der »größte Brocken« des am Donnerstag vorgestellten Entlastungspakets . Finanzminister Christian Lindner (FDP) rechnet insgesamt mit 17 Milliarden Euro. Dazu zählt auch eine Steuersenkung für Benzin und Diesel, von der alle Spritverbraucher unabhängig vom Einkommen profitieren – je nach getankter Menge, die tendenziell mit dem Einkommen ansteigt. Ebenfalls einkommensunabhängig sind ein höheres Kindergeld und ein befristeter Tarifrabatt für den öffentlichen Nahverkehr, von dem allerdings noch völlig unklar ist, wie er ausgestaltet wird. Empfänger von Sozialleistungen sollen einmalig 100 Euro erhalten.

»Negative Einkommensteuer« möglich

Die Energiepreispauschale von einmalig 300 Euro brutto soll allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen zugutekommen, die in den Steuerklassen 1 bis 5 einsortiert sind. Sie unterliegt der Einkommensteuer. Das Geld soll vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden, bei Selbstständigen wird stattdessen die Steuervorauszahlung gesenkt. Laut Steuerexperte Bach sei auch denkbar, dass sozialversicherungspflichtig Beschäftigte wie Auszubildende, die wegen ihrer geringen Vergütung gar keine Lohnsteuer zahlen müssen, noch die 300 Euro bekämen. Das wäre dann eine »negative Einkommensteuer«, die das Nettoeinkommen drastisch erhöhen würde. Solche Details seien aber noch nicht geklärt.

Den Berechnungen des Steuerzahlerbunds zufolge bekommt ein Single mit Steuerklasse 1 und 72.000 Euro Jahresgehalt am Ende 181,80 Euro Energiepreispauschale. Bei ihm greift der Spitzensteuersatz, außerdem fällt wegen der Pauschale plötzlich auch wieder Solidaritätszuschlag an. Eine verheiratete Arbeitnehmerin mit einem Kind, Steuerklasse 4 und Jahresgehalt von 72.000 Euro bekäme 184,34 Euro Pauschale.

Bei einem mittleren Gehalt und demzufolge niedrigerem Einkommensteuersatz bleibt etwas mehr übrig. So bekäme ein verheirateter Arbeitnehmer mit Kind, Steuerklasse 4 und Jahresgehalt von 45.000 Euro immerhin 216,33 Euro Energiepreispauschale. Bei einem Jahresgehalt von 15.000 Euro erhielte derselbe Arbeitnehmer 248,83 Euro. Ist er in Steuerklasse 3 eingetragen, bleibt er unter dem Grundfreibetrag, muss also keine Steuern zahlen und bekommt die volle Pauschale ausgezahlt.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version hieß es zunächst, der Beispiel-Single von Jens Spahn würde mit 3500 Euro Bruttoeinkommen zu den reichsten 8 Prozent zählen. Tatsächlich wäre dies mit 3500 Euro netto der Fall.

ak/dpa