Gefahr im Straßenverkehr Frankreich verbannt E-Scooter von Gehwegen
Noch bevor die Elektro-Scooter richtig Fahrt aufnehmen können, verbannt Frankreich die strombetriebenen Flitzer schon wieder - zumindest vom Gehweg.
Frankreichs Verkehrsministerin Elisabeth Borne kündigte in einem Interview eine Neuregelung für September an. Diese sieht Geldstrafen für jeden vor, der auf dem Bürgersteig mit einem der elektrisch angetriebenen Kleinroller oder einem ähnlichen Gefährt unterwegs ist.
Borne sagte der Tageszeitung "Le Parisien ", E-Scooter dürften künftig nur noch auf der Straße oder auf Radwegen unterwegs sein. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 135 Euro. Damit solle dafür gesorgt werden, "dass Fußgänger nicht länger gegen Häuserwände gedrückt werden", sagte Borne.
Ausgenommen sind lediglich Menschen, die ihren Roller mit abgeschaltetem Motor schieben. Die Regelung gilt auch für ähnliche Gefährte, etwa Segways und Monowheels.
"Gesetz des Dschungels" auf Gehsteigen
Die E-Scooter hätten sich schnell verbreitet, sagt Borne. "Dies ist eine gute Nachricht, da die Roller auf das Bedürfnis der Bürger nach Mobilität eingehen", sagt Borne und lobte zudem die Umweltfreundlichkeit der Gefährte. "Nun müssen wir aber auch Regeln für das Zusammenleben der verschiedenen Verkehrsteilnehmer schaffen." Bisher herrsche auf den Bürgersteigen "das Gesetz des Dschungels".
Den Boom der Miet-Roller in Frankreich bekommen derzeit vor allem die Menschen in Paris zu spüren. Seit der Einführung im vergangenen Jahr sind dort bereits rund 15.000 Roller verschiedener Firmen unterwegs, bis zum Jahresende soll ihre Zahl auf 40.000 steigen.
Weg für E-Scooter in Deutschland frei
Unternehmen wie Lime, Bird oder Uber stoßen mit ihren E-Scootern derzeit in vielen Städten auf großes Interesse, lösen aber auch Kritik aus. In Peru beispielsweise wurden die Roller nach einem schweren Unfall unlängst auf Bürgersteigen und in Fußgängerzonen verboten. Laut einer aktuellen US-Studie ende die Hälfte aller Unfälle von E-Scootern mit teils schweren Kopfverletzungen.
In Deutschland hatte die Bundesregierung Anfang April den Weg für E-Scooter frei gemacht. Der Bundesrat muss der entsprechenden Verordnung aber noch zustimmen. Vorgesehen ist, dass Scooter mit einer Geschwindigkeit ab zwölf km/h auf Radwegen und Radstreifen fahren sollen, Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von unter zwölf km/h hingegen auf Gehwegen. Einige Bundeländer und auch die Mehrheit der Bürger lehnt das allerdings ab.