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Streit zwischen Verdi und der Stadt Berlin Wann sind verkaufsoffene Sonntage rechtswidrig?

Weil die Stadt Berlin wegen Veranstaltungen sonntags die Geschäfte öffnete, klagte die Gewerkschaft Verdi. Nun bekam sie recht - und das könnte bundesweite Folgen haben.
Geschäfte dürfen an Sonntagen nur zu besonderen Anlässen öffnen.

Geschäfte dürfen an Sonntagen nur zu besonderen Anlässen öffnen.

Foto: Monika Skolimowska/DPA

Das Berliner Verwaltungsgericht hat mehrere Sonntagsöffnungen für rechtswidrig erklärt. Dabei handelt es sich um verkaufsoffene Sonntage anlässlich verschiedener Messen und Veranstaltungen im vergangenen Jahr.

Laut des Urteils bedarf es sachlicher Gründe für eine Ausnahme der im Grundgesetz festgeschriebenen Sonntagsruhe. Bloße wirtschaftliche Umsatzinteressen der Verkaufsstelleninhaber sowie ein alltägliches "Shopping-Interesse" potenzieller Käufer reichen dafür grundsätzlich nicht aus.

Die Entscheidung könnte nun auch zu bundesweiten Diskussionen um verkaufsoffene Sonntage führen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens hat das Verwaltungsgericht sowohl die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg als auch die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Öffnungen anlässlich von Veranstaltungen

Die Öffnungen waren anlässlich der Internationalen Grünen Woche, der Berlinale, der Internationalen Tourismus-Börse Berlin und der Berlin Art Week von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales festgelegt worden. Dagegen hatte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi Klage eingereicht.

Das Verwaltungsgericht gab der Gewerkschaft recht und erklärte, dass die Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage im vergangenen Jahr jeweils nicht im Einklang mit dem Berliner Ladenöffnungsgesetz zu bringen seien. Das Gesetz verlange für die Festlegung einer Sonntagsöffnung im gesamten Stadtgebiet ein öffentliches Interesse. Das aber lag nach Auffassung der Richter in keinem Fall vor.

hba/AFP