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Bergrestaurant auf der Alp Trida im Schweizer Samnaun: 2G? 3G? Hauptsache Schnee!
Bergrestaurant auf der Alp Trida im Schweizer Samnaun: 2G? 3G? Hauptsache Schnee!
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Eibner-Pressefoto / EXPA / Groder / IMAGO

Österreich, Schweiz, Frankreich und Italien Winterurlaub in den Alpen – diese Regeln gelten jetzt an Ihrem Reiseziel

Omikron ist in den Bergen angekommen – und die Alpenländer verschärfen ihre Coronamaßnahmen: Maskenpflicht im Freien in Österreich, 2G-Regel für Italiens Skilifte. Was Winterurlauber wissen müssen.
Von Julia Stanek

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Omikron macht uns den Alltag schwer – und Reisepläne stehen angesichts der hoch ansteckenden Coronavirusvariante erneut auf dem Prüfstand. Das rasante Infektionsgeschehen in Deutschland wie auch im Rest Europas führt zu zweierlei Verhaltensmustern bei denjenigen, die das Jahr mit einem Winterurlaub beginnen wollten:

  • Den einen hat Omikron die Reiselaune gründlich verdorben. Sie halten Urlaub mitten in der vierten Welle für unangebracht, fürchten das Ansteckungsrisiko im Skigebiet oder machen sich aus anderen Gründen lieber nicht auf den Weg. Die Folge: Sie stornieren ihren für den Winter gebuchten Urlaub.

  • Die anderen bleiben bei ihren Plänen – und packen schon mal die Skiunterwäsche in die Koffer. Doch ins Gepäck gehört in diesem Jahr noch einiges mehr: Impfausweise und aktuelle Testbestätigungen zum Beispiel. Und genügend Masken natürlich.

Welche Dokumente braucht man derzeit für die Einreise nach Österreich, Italien, Frankreich und in die Schweiz? Welche Regeln gelten vor Ort auf der Piste? Und was müssen Wintersportlerinnen und -sportler bei der Heimreise beachten? Der Überblick (Stand: 7. Januar 2022).

Wie ist die Lage in den Ländern?

»Trotz Omikron herrscht auf den Pisten die Fast-Normalität« – so betitelte die österreichische Zeitung »Der Standard«  jüngst einen Artikel über den Wintertourismus in Österreich. Auf den und abseits der Skipisten sei ganz schön was los. »Die Gondel rauf zum Rüfikopf ist bummvoll, ebenso der Zubringerlift«, heißt es in dem Bericht über die Situation in Lech Zürs am Arlberg. »Mancherorts wirkt es, als gäbe es kein Corona.«

Doch dieser Schein trügt. Die Infektionszahlen steigen in Österreich derzeit stark an. Mitte dieser Woche hatten sich nach Angaben der Behörden 9761 Menschen binnen 24 Stunden angesteckt – das entsprach fast einer Verdoppelung der Zahl der täglichen Neuinfektionen gegenüber dem Vortag. Die Omikron-Variante des Coronavirus dominiert seit Jahresende das Infektionsgeschehen in Österreich.

Besonders steil stieg die Kurve zuletzt in den bei Urlauberinnen und Urlaubern beliebten Bundesländern Tirol und Salzburg. Einzelne Stimmen aus der Tourismusbranche fordern bereits einen kurzen, schnellen Lockdown, um dann zumindest die restliche Wintersaison zu retten. Aufgrund der zahlreichen Quarantänefälle beim Personal sei ohnehin bei manchen der Hotelbetrieb kaum mehr fortführbar, hieß es.

»Wenn wir jetzt nichts tun, haben wir ja sowieso einen faktischen Lockdown, das System ist schon dabei zusammenzubrechen«, sagte am Mittwoch der Chef des Kitzbüheler Tourismusverbands Christian Harisch der österreichischen Nachrichtenagentur APA.

Die Beratungen von Bund und Ländern am Donnerstag haben zwar keine Entschlüsse in dieser Hinsicht gebracht. Doch ausschließen will Österreichs Bundeskanzler Karl Nehammer einen neuen Lockdown nicht. Er appellierte an die Bevölkerung, man müsste »gemeinsam alles unternehmen, um einen nächsten Lockdown nach menschlichem Ermessen zu verhindern«.

In der Schweiz hat sich die Coronalage zuletzt ebenfalls deutlich verschärft. Mehr als 28.000 Neuinfektionen innerhalb von 24 Stunden wurden am Freitag gezählt. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt derzeit bei 1727,9 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner.

In Frankreich steigen die Infektionszahlen derzeit noch heftiger an. Die Omikron-Variante ist mittlerweile vorherrschend. Mitte dieser Woche verzeichnete das Land mit mehr als 332.000 gemeldeten Infektionen innerhalb eines Tages einen Höchstwert. Die Sieben-Tage-Inzidenz am 7. Januar lag bei 2141 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Das ist ein siebenmal höherer Wert als in Deutschland am selben Tag (Sieben-Tage-Inzidenz von 303,4).

Angesichts der sich verschärfenden Coronalage hat die französische Nationalversammlung am Donnerstag die Einführung drastischer Einschränkungen für Ungeimpfte gebilligt. Sie sollen künftig keinen Zugang mehr zu Orten wie Restaurants, Kinos oder Fernzügen haben.

Die Regierung will den sogenannten Gesundheitspass, der bislang den Nachweis über Impfung, aktuellen negativen Coronatest oder überstandene Erkrankung lieferte, durch einen neuen Impfpass (»pass vaccinal«) ersetzen. Ein negativer Test soll dann nicht mehr reichen . Welchen Status Genesene bekommen, will die Regierung zu einem späteren Zeitpunkt abschließend festlegen. Nun muss sich noch der Senat mit den neuen Regeln befassen.

Italien gilt seit Jahresbeginn als Hochrisikogebiet, es verzeichnete am Donnerstag mit 219.441 Neuinfektionen einen neuen Höchststand bei den Coronazahlen. Den Daten des Gesundheitsministeriums zufolge sank dagegen die Zahl der neu gemeldeten Todesfälle auf 198 von 231 am Vortag. Im bei Winterurlaubern beliebten Südtirol (Autonome Provinz Bozen) lag die Sieben-Tage-Inzidenz Ende dieser Woche bei 1234 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.

Im Dezember hatte das Land seine Schutzmaßnahmen gegen eine Ansteckung mit dem Coronavirus deutlich ausgeweitet. Wer ins Theater, ins Kino, zu Livemusik- oder zu großen Sportveranstaltungen gehen will, muss nun vollständig geimpft oder vor Kurzem von einer Infektion genesen sein. Der dafür nötige 2G-Nachweis (»Super Green Pass«) wird auch für alle Restaurantbesuche verlangt.

Ab dem 10. Januar wird 2G auf viele Lebensbereiche ausgeweitet. Eine gute Übersicht liefert die für den Wintersport bekannte Region Südtirol  auf ihrer Website. Unter anderem gilt der »Super Green Pass« demnach ab Montag für das Konsumieren von Speisen und Getränken in Bars und Restaurants – in geschlossenen Räumen und im Freien –, zum Skifahren bei Nutzung der Aufstiegsanlagen, für Übernachtungen in gemeinschaftlichen Schlafräumen von Berggasthäusern und Jugendherbergen sowie für die Benutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel im Nah- und Fernverkehr.

In ganz Italien gilt die Maskenpflicht auch im Freien. Wo es eine FFP2-Maske sein muss, ist in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes  nachzulesen.

Ist Skifahren überhaupt möglich – und wie?

In Österreich laufen die Skilifte unter Einhaltung strenger Sicherheitsregeln. Wintertourismus ist nur für Geimpfte und Genesene möglich (2G) – das gilt auch für die Gastronomie, Beherbergungen und die Seilbahnen. Bislang musste man in allen geschlossenen öffentlich zugänglichen Bereichen inklusive der Seilbahnen eine FFP2-Maske tragen. Die FFP2-Pflicht wird nun jedoch noch ausgeweitet. Künftig muss eine solche Maske auch außerhalb von Gebäuden immer dann getragen werden, wenn der Sicherheitsabstand von zwei Metern nicht gewährleistet werden kann.

Wintersport in der Schweiz läuft – und zwar grundsätzlich ohne 2G- oder 3G-Regeln. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen: Für das Skigebiet Samnaun  gelten Sonderregeln, weil es mit Ischgl in Österreich verbunden ist. Im Kanton Graubünden gibt es ein Skigebiet, das auf 2G setzt: die Fideriser Heuberge .

In Hütten, Restaurants und für Kulturveranstaltungen gilt in der Schweiz dagegen generell 2G: Der Zutritt wird also nur Geimpften und Genesenen gewährt. In den Skiorten gelten für die Seilbahnen ähnliche Regeln wie für Bus und Bahn: Maskenpflicht lediglich in geschlossenen Räumen inklusive Gondeln. Sessel- und Schlepplifte dürfen ohne Maske benutzt werden. Große Gondeln und Wagen würden zudem nur bis zu einer Kapazität von 70 Prozent genutzt, heißt es auf der Website von Schweiz Tourismus .

Lift aufs Viderjoch: Samnaun im Engadin betreibt mit Ischgl zusammen ein gemeinsames Skigebiet

Lift aufs Viderjoch: Samnaun im Engadin betreibt mit Ischgl zusammen ein gemeinsames Skigebiet

Foto: GIAN EHRENZELLER / picture alliance/KEYSTONE

In Frankreich müssen die Gäste der Wintersportorte eine vollständige Impfung, Genesung oder einen negativen Test vorweisen (3G). Der Gesundheitspass (»Pass Sanitaire«) ist unter anderem am Skilift und für Skikurse nötig, heißt es auf der Website des Fremdenverkehrsamts Atout France  – und zwar für alle Personen ab zwölf Jahren und zwei Monaten. Die seit 8. Dezember in den Skigebieten geltenden Hygienemaßnahmen sind in dieser Übersicht  zusammengetragen. In Skiliften und Warteschlangen greift etwa eine Maskenpflicht ab elf Jahren.

In Italien – und damit auch in den Südtiroler Skigebieten – müssen die Urlauber und Urlauberinnen derzeit noch das EU-Covid-Impfzertifikat (3G, »Green Pass«) dabeihaben, um geschlossene Lifte wie Seil- und Kabinenbahnen nutzen zu können. Ab dem 10. Januar gilt hier und in Hotels aber die 2G-Regel wie bisher schon in Restaurants, Museen oder Theatern. Ein negativer Test reicht dann nicht aus. Die deutschen digitalen Impfzertifikate funktionieren.

In geschlossenen Aufstiegsanlagen wie Liften und Seilbahnen ist zudem das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht. Ein Abstand von mindestens einem Meter ist einzuhalten. Zum 1. Januar hat Italien zudem strenge Auflagen für den Alkoholkonsum an den Pisten eingeführt. Ab einem Pegel von 0,5 Promille droht alkoholisierten Skifahrern ein Bußgeld zwischen 250 und 1000 Euro – ab 0,8 Promille gilt es als Straftat.

Welche Regeln gelten für die Einreise?

Schon der Zutritt ins Urlaubsland hat es in sich. Es lohnt sich, die verlinkten Einreiseregeln genau durchzulesen, damit es keine bösen Überraschungen wie etwa ein fehlendes Testergebnis gibt.

Die Einreise nach Österreich ohne Impfung oder Genesung zu Urlaubszwecken ist »de facto nicht möglich«, heißt es im offiziellen Tourismusportal  des Landes. De facto gilt sogar das 2G-plus-Prinzip: Man braucht einen 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) und zusätzlich einen aktuellen PCR-Test oder eine Boosterimpfung. Ausgenommen davon sind Kinder unter zwölf Jahren. Sie benötigen in Begleitung eines Erwachsenen weder 2G-Nachweis noch PCR-Test.

Während des Aufenthalts in Österreich gilt für Urlauberinnen und Urlauber dagegen nicht 2G plus, sondern nur die 2G-Regel. Für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, besteht den Angaben zufolge »die Möglichkeit, sich mit regelmäßigen Tests dem 2G-Status gleichzustellen«. Dafür gibt es den sogenannten Holiday-Ninja-Pass . »Mit zwei PCR- und einem Antigen-Test pro Woche können alle Einrichtungen genutzt werden, für die ein 2G-Nachweis erforderlich ist«, heißt es im Tourismusportal austria.info. Genaueres auch hier . Weitere Informationen: Reisehinweis des Auswärtigen Amtes  und von Österreichs Gesundheitsministerium .

Wer nach Frankreich einreisen will, braucht nur dann einen negativen (höchstens 24 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen) PCR-Test, wenn er oder sie ungeimpft ist – oder aus einem als »scharlachrot« eingestuften Land  kommt. Dabei handelt es sich um eine neu eingeführte Kategorie für Länder, in denen das Virus besonders stark grassiert oder eine besorgniserregende Variante zirkuliert. Derzeit sind nur Südafrika, Lesotho und Eswatini, das ehemalige Swasiland, auf der Liste.

Die Fristen, die nach einer Impfung einzuhalten sind, um in Frankreich als vollständig geimpft beziehungsweise genesen und geimpft zu gelten, sind in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes  zu finden. Dort heißt es auch: Ungeimpfte Kinder ab Vollendung des zwölften Lebensjahres müssten unabhängig vom Impfstatus der sie begleitenden volljährigen Person einen Test (PCR- oder Antigentest) vorweisen. Für Einreisen aus Deutschland gelte dabei, dass die Testung nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf. Weitere Informationen: Website der französischen Tourismusagentur .

Nachdem in der Schweiz im Dezember äußerst strenge Einreiseregeln galten – jeder, der in das Land wollte, musste einen negativen PCR-Test vorweisen, selbst Schweizerinnen und Schweizer – wurden diese kurz vor Weihnachten wieder etwas entschärft. Seit dem 20. Dezember muss es für Geimpfte oder Genesene nicht mehr zwingend ein PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) sein, sondern es reicht auch ein Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden). Ungeimpfte müssen sich allerdings vier bis sieben Tage nach der Einreise erneut testen lassen – und das Ergebnis dem Kanton melden. Die Informationen sind in diesem Infoblatt  übersichtlich dargestellt. Mehr Information: Reisehinweis des Auswärtigen Amtes  und beim Schweizer Bundesrat .

Skigebiet Plose in den Lüsner Bergen, Südtirol

Skigebiet Plose in den Lüsner Bergen, Südtirol

Foto: Daniel Karmann / dpa

Für die Einreise nach Italien ist ein negativer PCR- (nicht älter als 48 Stunden) oder Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) nötig. Das gilt auch für Geimpfte und Genesene, jedoch nicht für Kinder unter sechs Jahren. Ungeimpfte müssen ebenfalls einen negativen Test vorlegen, nach Grenzübertritt für fünf Tage in Quarantäne und dann einen weiteren Molekular- oder Antigen-Test vornehmen lassen. Mehr Information: Reisehinweis des Auswärtigen Amtes  oder beim italienischen Gesundheitsministerium .

Und was gilt für die Heimreise?

Das Robert Koch-Institut (RKI) führt derzeit keine Staaten oder Regionen mehr als Virusvariantengebiet.

  • Als Hochrisikogebiete stuft es allerdings derzeit Frankreich, Italien und die Schweiz ein.

  • Österreich dagegen wurde an Weihnachten von der Liste gestrichen.

Wer aus einem Hochrisikogebiet heimkehrt, muss – unabhängig vom Alter – eine Einreiseanmeldung  ausfüllen. Das geht online, aber notfalls auch auf Papier. Urlauber, die auf dem Weg nach Hause lediglich ein Hochrisikogebiet durchfahren, sind von dieser Regelung ausgenommen.

Reisende ab sechs Jahren, die aus einem Hochrisikogebiet zurückkehren, müssen außerdem nachweisen, vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet zu sein. Prinzipiell wird eine zehntägige Quarantäne fällig – außer, man ist geimpft oder genesen. Dann lässt sich die Quarantäne sofort beenden, indem man den entsprechenden Nachweis über das Uploadportal der digitalen Einreiseanmeldung übermittelt.

Kinder unter sechs Jahren sind laut Bundesgesundheitsministerium (BGM) von der Nachweispflicht befreit. Für sie endet die Quarantäne fünf Tage nach der Einreise automatisch. Die Voraussetzungen für ein früheres Freitesten beschreibt das BGM auf seiner Website .

Mit Material von dpa