Bei Aldi, Lidl, Rewe, Edeka und Co.: Das ändert sich jetzt für Kunden im Supermarkt

Neue Pfandregeln auf Getränke: Das kostet es ab 2022
Kunden müssen sich ab 2022 im Supermarkt umstellen – und tiefer in die Tasche greifen. Bei frischem O-Saft aus dem Kühlregal oder bei Multivitaminsäften gibt es ab Herbst eine wichtige Änderung. CHIP sagt, was sich ändert.

Bisher mussten Kunden bei Lidl, Rewe, Penny, Edeka oder Aldi Süd und Aldi Nord für viele Frucht- und Gemüsesäfte, Smoothies, Apfelweine oder Mischgetränke mit Alkohol keinen Pfand bezahlen. Ab 1. Januar 2022 soll sich das ändern. Dann gilt eine härtere Pfand-Regelung.

Erste Hersteller stellen die Pfandpflicht allerdings jetzt schon um. Offenbar will die Smoothie- und Saft-Marke von Coca-Cola ab Mitte Oktober erstmals 25 Cent für die Innocent-Produkte verlangen. Die Flaschen erhalten dann den bekannten Pfand-QR-Code.

Granini und Hohes-C verlangen ab Herbst auch Pfand

Der Saft-Hersteller Eckes-Granini hatte die Pfandregel bereits für seine Produkte ohne große Bewerbung in die Filialen gebracht.

Säfte von Frucht-Tiger gibt es seit Mitte Juli bei Rewe, Penny, Edeka, Netto Marken-Discount, Hit oder Kaufland nur noch mit Pfand. Granini folgte vor wenigen Tagen und für Hohes C soll die Pfandpflicht ab September gelten. Für jede Saftflasche werden dann 25 Cent fällig.

Kunden können die Ware dann in jedem Pfandautomat bei Aldi Süd, Aldi Nord, Lidl, Rewe, Penny und Co. zurückgeben und erhalten die 25 Cent zurück. Der QR-Code ist bei Granini am Flaschenhals zu finden.

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Bund dehnt Pfandregel ab 1. Januar 2022 aus

Vor gut 17 Jahren wurde die Pfandregel von 25 Cent auf Einwegflaschen eingeführt.

Seither müssen Kunden für Getränkedosen oder Flaschen die Pfandgebühr an der Kasse bezahlen. Bringen sie die leeren Flaschen und Dosen zurück in die Filialen, erhalten sie das Pfand erstattet.

Bisher waren Milch-, viele Frucht- und Gemüsesäfte, Apfelweine oder Mischgetränke mit Alkohol von dieser Einweg-Regelung nicht betroffen.

Das ändert sich ab 2022. Das Bundesumweltministerium will die Regeln im Grundsatz ändern. Bisher entschied nämlich der Packungsinhalt, ob ein Pfand auf ein Produkt fällig wird. Nun soll die Art des Verpackungsmaterials entscheiden.

Pfand auf Kaffee- und Milchspezialitäten soll folgen

In einer weiteren Stufe müssen Verbraucher auch für Milchprodukte in Dosen oder Flaschen Pfand bezahlen.

Das würde etwa Trinkmilch-Produkte (zum Beispiel Müller-Milch), Alpenfrischmilch bei Aldi und Lidl (Milbona), Kaffee-Spezialitäten von Starbucks (DoubleShot) oder Nescafé (Ready-To-Drink) betreffen.

Unklar ist, wie die Rückgabe erfolgen soll. Bei Milchprodukten gibt es nämlich auch Hygienerisiken. Schimmel und unangenehmen Gerüche wären besonders im Sommer die Folge.

Möglicherweise könnten Kunden aufgefordert werden, die Packungen vor der Rückgabe zu entleeren und mit Leitungswasser ab- und auszuspülen. Doch ob sich alle Verbraucher an eine mögliche Vorgabe halten, ist unklar.

Auch deshalb sorgt die Entscheidung, neben den möglichen Umsatzeinbrüchen bei der Industrie für Kritik. "Plastikflaschen für Milch gehören in den gelben Sack und nicht in die Rücknahmeautomaten", betont auch Eckhard Heuser, Hauptgeschäftsführer im Milchindustrie-Verband.